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Nunsdorfer Ring 15 12277, Berlin
Mo.-Do. 7:00-16:30 || Fr. 7:00–16:00 || Sa. 8:00-13:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
– Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Leonidas Vamvakidis, im Folgenden kurz LEON Baustoffe genannt.
– Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
– Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
– Die Angebote von LEON Baustoffe sind freibleibend.
– Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. LEON Baustoffe ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dortigem Eingang anzunehmen. Die Annahme kann sowohl schriftlich als auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
– Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird LEON Baustoffe den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
– Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den / die Zulieferer von LEON Baustoffe und ist damit freibleibend entsprechend der Verfügbarkeit. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von LEON Baustoffe zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von LEON Baustoffe. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
– Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von LEON Baustoffe gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail oder Telefax zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
–  Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich LEON Baustoffe das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich LEON Baustoffe das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
– Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Unternehmer verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln bis das Eigentum auf den Unternehmer übergegangen ist. Insbesondere ist er dazu verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Für den Fall, dass Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Kaufsache durchgeführt werden müssen, wird der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig ausführen.

– Der Kunde ist verpflichtet, LEON Baustoffe einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
– LEON Baustoffe ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach diesen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Widerrufsrecht
4.1. kein Widerrufsrecht bei Waren,
◦ die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
◦ die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Gem. § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

4.2. Widerrufsrecht in den übrigen Fällen
Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, steht ihm im übrigen bei nicht nach seinen Spezifikationen gefertigten Produkten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgendes Widerrufsrecht zu:
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Leonidas Vamvakidis, Nunsdorfer Ring 15, 12277 Berlin, Deutschland, Telefon: 030/20954105, E-Mail: info@leonbaustoffe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion genutzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nach dem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Die Waren sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens 40 EUR geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie die folgende
Widerrufserklärung verwenden, müssen dies aber nicht:
An
Leonidas Vamvakidis
Nunsdorfer Ring 15, 12277 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@leonbaustoffe.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§ 5 Vergütung
– Der Kaufpreis für die Ware enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
– Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 Gefahrübergang, Rügeobliegenheit, Versandkosten
– Bei Fernabsatzverträgen i.S.d. § 312 b BGB (insbesondere bei Verkäufen im Internet, Fax, E-Mail) mit Unternehmern ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von LEON Baustoffe. Die Vorschrift des § 447 BGB findet Anwendung. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
– Außerhalb von Fernabsatzverträgen geht bei Kunden die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Sache frei Bordsteinkante auf den Kunden über, das heißt, die Ware wird bis zur Türe an die Adresse des Kunden gebracht. Der Kunde muss selbst für einen fachgerechten Transport zum endgültigen Standort sorgen. LEON Baustoffe übernimmt keine Haftung für eventuelle Hilfeleistungen seines Personals bei diesem Transport, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor oder es tritt ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Dies ist der Fall, wenn der Kunde die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht annimmt.
– Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

§ 7 Gewährleistung
– Ist der Kunde Unternehmer, leistet LEON Baustoffe für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
– Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
– Unternehmer sind verpflichtet, LEON Baustoffe offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Im Übrigen wird auf § 377 HGB verwiesen. Den Unternehmer trifft die Beweislast für das Bestehen des Mangels, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
– Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht dem Kunden daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht bei Arglist von LEON Baustoffe sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von LEON Baustoffe oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LEON Baustoffe beruhen. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn LEON Baustoffe die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
– Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der neuen Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
– Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
– Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch LEON Baustoffe nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
– Die Farben der im Internet abgebildeten Produkte können aus verschiedenen Gründen vom Original abweichen. Die abgebildeten Etiketten sind als beispielhaftes Muster anzusehen.

§ 8 Haftungsbeschränkungen/Verjährung
– Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von LEON Baustoffe auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LEON Baustoffe. Gegenüber Unternehmern haftet LEON Baustoffe bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
– Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von LEON Baustoffe oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LEON Baustoffe beruhen.

§ 9 Bestellung per E-mail, Fax oder telefonisch
Gerne können sie auch telefonisch, per Fax oder per E-mail bestellen. Wegen des Mehraufwandes berechnen wir bei Bestellungen unter 100 Euro Gesamtpreis eine Servicepauschale von 5 Euro.

§ 10 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
– Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
– Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von LEON Baustoffe. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
– Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.